Verordnung des Umweltministeriums über Zuständigkeiten nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG-ZuVO) Vom 10. Oktober 2007 *)
- Ausfertigungsdatum:
- 10.10.2007
- Fundstelle:
- GBl. 2007, 491
Zuständige Behörde für den Vollzug des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070) in seiner jeweils geltenden Fassung, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen in ihren jeweils geltenden Fassungen sowie der in diesem Bereich erlassenen Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union in ihren jeweils geltenden Fassungen ist das Regierungspräsidium Tübingen.
Zuständige Behörden für den Vollzug des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070) in seiner jeweils geltenden Fassung, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen in ihren jeweils geltenden Fassungen sowie der in diesem Bereich erlassenen Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union in ihren jeweils geltenden Fassungen sind die Bürgermeisterämter der Stadtkreise und die Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden. Die Fachaufsicht führt das Regierungspräsidium Tübingen.
Zuständige Behörde für den Vollzug des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vom 30. Januar 2002 (BGBl. I S. 570) in der jeweils geltenden Fassung und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sind die Gemeinden der Stadtkreise und die Landratsämter als untere Verwaltungsbehörde.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.