EBG§3Abs2V BW 1955 · Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung über die Übertragung der Ermächtigung in § 3 Abs. 3 Satz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes Vom 12. September 1955

Ausfertigungsdatum:
12.09.1955
Fundstelle:
GBl. 1955, 195, ber. S. 248
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Die der Landesregierung in § 3 Abs. 3 Satz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 225) erteilte Ermächtigung wird auf das Ministerium für Umwelt und Verkehr übertragen.

Eingangsformel EBG§3Abs2V

Auf Grund von § 3 Abs. 3 Satz 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 225) wird verordnet:

§ 2

§ 2Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.