Verordnung der Landesregierung über die Übertragung der Ermächtigung in § 3 Abs. 3 Satz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes Vom 12. September 1955
- Ausfertigungsdatum:
- 12.09.1955
- Fundstelle:
- GBl. 1955, 195, ber. S. 248
§ 1Die der Landesregierung in § 3 Abs. 3 Satz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 225) erteilte Ermächtigung wird auf das Ministerium für Umwelt und Verkehr übertragen.
Auf Grund von § 3 Abs. 3 Satz 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 225) wird verordnet:
§ 2Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.