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title: "DIBtAbkÜbertrG BW — Gesetz zu dem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) vom 29. Mai 2019 zur Übertragung von Aufgaben nach dem Strahlenschutzgesetz Vom 29. Juli 2025"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/bw/dibtabkuebertrgbw"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Baden-Württemberg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-DIBtAbkÜbertrGBWrahmen"
updated: "2026-05-13T16:45:01+00:00"
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# DIBtAbkÜbertrG BW — Gesetz zu dem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) vom 29. Mai 2019 zur Übertragung von Aufgaben nach dem Strahlenschutzgesetz Vom 29. Juli 2025

**Landesrecht Baden-Württemberg**
*Ausfertigung:* 29.07.2025
*Fundstelle:* GBl. 2025, Nr. 77


### Eingangsformel DIBtAbkÜbertrG

Das Umweltministerium wird ermächtigt, auf der Grundlage des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) vom 29. Mai 2019 (ABl. für Berlin S. 4431), das zuletzt durch das DIBt-Änderungsverwaltungsabkommen vom 4. November 2021 (ABl. für Berlin 2022, S. 2073) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, Aufgaben der zuständigen Behörde nach dem Strahlenschutzgesetz durch Rechtsverordnung auf das Deutsche Institut für Bautechnik zu übertragen.

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— Gesetz zu dem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) vom 29. Mai 2019 zur Übertragung von Aufgaben nach dem Strahlenschutzgesetz Vom 29. Juli 2025
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-DIBtAbkÜbertrGBWrahmen
Quelle: www.landesrecht-bw.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
