Verordnung des Kultusministeriums über Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen (Corona-Verordnung religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen - CoronaVO religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen) Vom 29. Juni 2021*)
- Ausfertigungsdatum:
- 29.06.2021
- Fundstelle:
- GBl. 2021, 588
Artikel 1Die Verordnung des Kultusministeriums über Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen (Corona-Verordnung religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen - CoronaVO religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen) vom 8. Juni 2021 wird aufgehoben.
Artikel 2Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Auf Grund von § 18 Absatz 1 Nr. 2 der Corona-Verordnung (CoronaVO) vom 25. Juni 2021 (notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes und abrufbar unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/ ) wird verordnet:
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.