Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2020/21 Vom 19. März 2020
- Ausfertigungsdatum:
- 19.03.2020
- Fundstelle:
- GBl. 2020, 126
Der Landtag hat am 19. März 2020 das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1Der Staatshaushaltsplan des Landes Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2020/21 (Anlage zum Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2020/21 - Staatshaushaltsgesetz 2020/21 - vom 18. Dezember 2019, GBl. S. 596) bleibt unverändert.
§ 2 bis § 4[Änderungsanweisungen zum Staatshaushaltsgesetz 2020/21]
§ 5Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.