Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Vom 18. März 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 18.03.2025
- Fundstelle:
- GBl. 2025, Nr. 24
Der Landtag hat am 12. März 2025 das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1Dem in der Zeit vom 25. Oktober 2024 bis 5. März 2025 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nach seinem Artikel 13 Absatz 1 Satz 4 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt bekannt zu geben. Für den Fall, dass das Land Baden-Württemberg den Staatsvertrag nach seinem Artikel 13 Absatz 2 kündigt, ist dies im Gesetzblatt bekannt zu geben.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.