BesRErmÜV BW · Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen des Besoldungsrechts Vom 4. Mai 1982

Ausfertigungsdatum:
04.05.1982
Fundstelle:
GBl. 1982, 151
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BesRErmÜV

Auf Grund von § 26 Abs. 5 Satz 2, § 48 Abs. 2 Satz 5 und § 49 Abs. 3 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 13. November 1980 (BGBl. I S. 2082) wird verordnet:

§ 1

§ 1(1) Es werden übertragen: 1. Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 26 Abs. 5 des Bundesbesoldungsgesetzesauf die Ministerien des Landes für die ihrer Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,2. die Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 48 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzesauf das Innenministerium,3. die Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 49 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzesauf das Justizministerium. (2) Die Rechtsverordnungen nach Absatz 1 sind im Einvernehmen mit dem Finanzministerium zu erlassen.

§ 2

§ 2(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1982 in Kraft.(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:1. Die Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 26 Abs. 5 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 12. Oktober 1976 (GBl. S. 590),2. die Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 48 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19. September 1978 (GBl. S. 515),3. die Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 49 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 9. September 1975 (GBl. S. 639).

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.