Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an beruflichen Gymnasien (Versetzungsordnung berufliche Gymnasien) Vom 19. Mai 1999*)
- Ausfertigungsdatum:
- 19.05.1999
- Fundstelle:
- GBl. 1999, 254, ber. S. 359,K.u.U. 1999, 120
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 6 (zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung (WG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch (Niveau A, Pflichtfremdsprache) 3 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Volks- und Betriebswirtschaftslehre (Profil Wirtschaft) 6 Internationale Volks- und Betriebswirtschaftslehre (Profil Internationale Wirtschaft) 6 Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzen (Profil Finanzmanagement) 6 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Informatik 2 Sport 2 Ethik1) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Absatz 2)2) 3) 4) Zweite oder dritte Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Global Studies 2 Musik 2 Bildende Kunst 2 Wirtschaftsinformatik5) 4 Internationale Geschäftskommunikation 2 Privates Vermögensmanagement 2 32-34 3. Wahlfächer2) 3) Entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nummer 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule erworbenen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Maßgebende Fächer, Kernfächer
§ 3 Maßgebende Fächer, Kernfächer(1) Für die Versetzung sind die Leistungen in den maßgebenden Fächern entscheidend. Maßgebende Fächer sind 1. in der Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform alle Pflichtfächer mit Ausnahme von Sport sowie das Wahlpflichtfach,2. in den Klassen 8 bis 10 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung alle Pflichtfächer,3. in der Klasse 11 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung alle Pflichtfächer mit Ausnahme von Sport. In der Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform und der Klasse 11 der sechsjährigen Aufbauform ist das Fach Sport dann zusätzlich als maßgebendes Fach zu berücksichtigen, wenn sich die Note zugunsten der Schülerin oder des Schülers auswirkt. Wäre in den Klassen 8 und 10 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung eine Versetzung wegen der Versetzungserheblichkeit der Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst nicht möglich, ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note für die Versetzung maßgebend. (2) Kernfächer unter den maßgebenden Fächern sind 1. in der Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform:a) agrarwissenschaftliche Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Agrarbiologie,b) biotechnologische Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Biotechnologie,c) ernährungswissenschaftliche Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Ernährung und Chemie,d) sozial- und gesundheitswissenschaftliche Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik sowie im Profil Soziales das Fach Pädagogik und Psychologie und im Profil Gesundheit das Fach Gesundheit und Pflege,e) technische Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik sowie im Profil Mechatronik das Fach Mechatronik, im Profil Gestaltungs- und Medientechnik das Fach Gestaltungs- und Medientechnik, im Profil Informationstechnik das Fach Informationstechnik, im Profil Technik und Management das Fach Technik und Management, im Profil Umwelttechnik das Fach Umwelttechnik,f) wirtschaftswissenschaftliche Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik sowie im Profil Wirtschaft das Fach Volks- und Betriebswirtschaftslehre, im Profil Internationale Wirtschaft das Fach Internationale Volks- und Betriebswirtschaftslehre, im Profil Finanzmanagement das Fach Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzen,2. in den Klassen 8 bis 11 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprachen, Mathematik und in den Klassen 9 bis 11 Volks- und Betriebswirtschaftslehre.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 6 (zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung (WG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch (Niveau A, Pflichtfremdsprache) 3 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Volks- und Betriebswirtschaftslehre (Profil Wirtschaft) 6 Internationale Volks- und Betriebswirtschaftslehre (Profil Internationale Wirtschaft) 6 Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzen (Profil Finanzmanagement) 6 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Informatik 2 Sport 2 Ethik1) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Absatz 2)2) 3) 4) Zweite oder dritte Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Global Studies 2 Musik 2 Bildende Kunst 2 Wirtschaftsinformatik 2 Internationale Geschäftskommunikation 2 Privates Vermögensmanagement 2 32-34 3. Wahlfächer2) 3) Entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nummer 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule erworbenen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Aussetzung der Versetzungsentscheidung
§ 5 Aussetzung der Versetzungsentscheidung(1) Die Klassenkonferenz kann in den Klassen 8 bis 10 die Entscheidung über die Versetzung längstens bis zum Ende des nächsten Schulhalbjahres aussetzen und von der Erteilung eines Zeugnisses absehen, wenn hinreichende Entscheidungsgrundlagen fehlen, weil die Leistungen dadurch abgesunken sind, dass die Schülerin oder der Schüler im zweiten Schulhalbjahr 1. aus nicht zu vertretenden Umständen die Schule wechseln musste oder2. wegen Krankheit länger als acht Wochen den Unterricht nicht besuchen konnte. Im Jahreszeugnis ist anstelle der Noten »Versetzung ausgesetzt gemäß § 5 Abs. 1 der Versetzungsordnung« zu vermerken. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Versetzung nimmt die Schülerin oder der Schüler am Unterricht der nächsthöheren Klasse teil. (2) Wer am Ende der Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform oder der Klasse 11 der sechsjährigen Aufbauform die Voraussetzungen von Absatz 1 erfüllt, kann nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung in die erste Jahrgangsstufe der Qualifikationsphase des beruflichen Gymnasiums gleicher Richtung aufgenommen werden. Für die Prüfung gilt § 7 Abs. 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Prüfung zu Beginn der ersten Jahrgangsstufe der Qualifikationsphase stattfindet.
Stundentafel für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen ...
Anlage 4 (Zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform sozialpädagogischer Richtung(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch 3 (Niveau A, Pflichtfremdsprache) Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Pädagogik und Psychologie1) 5 + 1 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Datenverarbeitung 2 Sport 2 Ethik2) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Abs. 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Musik 2 Bildende Kunst 2 Kommunikation und Medien 2 32-34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nummer 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Geltungsbereich
§ 1 GeltungsbereichDiese Verordnung gilt 1. für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform agrarwissenschaftlicher Richtung, biotechnologischer Richtung, ernährungswissenschaftlicher Richtung, sozialpädagogischer Richtung, technischer Richtung und wirtschaftswissenschaftlicher Richtung,2. für die Klassen 8 bis 11 der beruflichen Gymnasien der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung,3. für die Wiederaufnahme in die erste Jahrgangsstufe der Qualifikationsphase der beruflichen Gymnasien.
Versetzungsanforderungen
§ 4 Versetzungsanforderungen(1) In die nächsthöhere Klasse und in die erste Jahrgangsstufe der Qualifikationsphase wird nur versetzt, wer auf Grund der Leistungen in den für die Versetzung maßgebenden Fächern den Anforderungen im laufenden Schuljahr im Ganzen entsprochen hat und deshalb erwarten lässt, den Anforderungen der nächsthöheren Klasse oder Jahrgangsstufe zu genügen. (2) Die Voraussetzungen nach Absatz 1 liegen vor, wenn im Jahreszeugnis 1. der Durchschnitt aus den Noten aller maßgebenden Fächer 4,0 oder besser ist,2. der Durchschnitt aus den Noten der Kernfächer 4,0 oder besser ist,3. die Leistungen in keinem Kernfach mit der Note »ungenügend« bewertet sind und4. die Leistungen in nicht mehr als einem maßgebenden Fach geringer als mit der Note »ausreichend« bewertet sind; sind die Leistungen in zwei maßgebenden Fächern geringer als mit der Note »ausreichend« bewertet, so erfolgt eine Versetzung, wenn für beide Fächer ein Ausgleich gegeben ist. Ausgeglichen werden könnena) die Note »ungenügend« in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch die Note »sehr gut« in einem anderen maßgebenden Fach oder die Note »gut« in zwei anderen maßgebenden Fächern,b) die Note »mangelhaft« in einem Kernfach durch mindestens die Note »gut« in einem anderen Kernfach,c) die Note »mangelhaft« in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch mindestens die Note »gut« in einem anderen maßgebenden Fach oder die Note »befriedigend« in zwei anderen maßgebenden Fächern. (3) Ausnahmsweise kann durch Beschluss der Klassenkonferenz auch bei Nichterfüllung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen eine Versetzung erfolgen, wenn die Klassenkonferenz mit Zweidrittelmehrheit zu der Auffassung gelangt, dass die Leistungen nur vorübergehend nicht für die Versetzung ausreichen und nach einer Übergangszeit die Anforderungen der nächsthöheren Klasse oder Jahrgangsstufe voraussichtlich erfüllt werden. Diese Bestimmung darf nicht zwei Klassenstufen hintereinander angewendet werden. (4) Im Jahreszeugnis sind zu vermerken: 1. die Versetzung mit »versetzt« und die Nichtversetzung mit »nicht versetzt«,2. die Versetzung nach Absatz 3 mit »versetzt nach § 4 Abs. 3 der Versetzungsordnung«.
Wiederaufnahme in ein berufliches Gymnasium gleicher Richtung
§ 7 Wiederaufnahme in ein berufliches Gymnasium gleicher Richtung(1) Wer das berufliche Gymnasium freiwillig verlassen hat und keine Hauptschule oder Realschule besucht, kann in ein berufliches Gymnasium gleicher Richtung wieder aufgenommen werden 1. in die Klasse, die zuletzt mit Erfolg besucht wurde, während des ersten Schulhalbjahres und in den ersten acht Unterrichtswochen des zweiten Schulhalbjahres ohne Prüfung;2. in die Klasse, in die zuletzt eine Aufnahme oder Versetzung erfolgte und die noch nicht mit Erfolg besucht wurde,a) während des ersten Schulhalbjahres ohne Prüfung,b) während der ersten acht Unterrichtswochen des zweiten Schulhalbjahres nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung gemäß Absatz 3;3. in eine höhere Klasse als in die, in die zuletzt versetzt wurde, nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung gemäß Absatz 3, jedoch nur zu Beginn eines Schulhalbjahres und frühestens ein Jahr nach dem Verlassen des beruflichen Gymnasiums; die Aufnahme ist höchstens in die Klasse möglich, die bei regelmäßiger Versetzung erreicht worden wäre;4. in die erste Jahrgangsstufe der Qualifikationsphase in entsprechender Anwendung der Nummer 2 Buchst. a und der Nummer 3, jedoch nur zu Beginn des Schuljahres; eine Wiederholung der ersten Jahrgangsstufe der Qualifikationsphase ist nur unter den Voraussetzungen von § 29 der Abiturverordnung berufliche Gymnasien in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Die Wiederaufnahme in eine bereits besuchte Klasse (§ 6 Abs. 4) gilt als Wiederholung im Sinne von § 6.(2) Wer das berufliche Gymnasium gemäß § 6 verlassen musste und keine Hauptschule oder Realschule besucht, kann frühestens nach einem Jahr und nur nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung gemäß Absatz 3 wieder in ein berufliches Gymnasium gleicher Richtung aufgenommen werden. Die Aufnahme ist nur zu Beginn des Schuljahres und nur in eine höhere als die zuletzt besuchte Klasse oder in die erste Jahrgangsstufe der Qualifikationsphase möglich, jedoch höchstens in die Klasse oder Jahrgangsstufe der Qualifikationsphase, die bei regelmäßiger Versetzung erreicht worden wäre. (3) Die Aufnahmeprüfung richtet sich nach den Anforderungen der Klasse oder Jahrgangsstufe, in die eine Aufnahme erfolgen soll, wobei der zu Beginn des jeweiligen Schulhalbjahres geforderte Kenntnisstand maßgebend ist. Für die Durchführung gilt Folgendes: 1. Die Prüfung wird von dem beruflichen Gymnasium abgenommen, bei dem die Aufnahme beantragt ist. Dem Prüfungsausschuss gehören als Vorsitzende die Schulleiterin oder als Vorsitzender der Schulleiter oder eine beauftragte Lehrkraft und für jedes Prüfungsfach eine von der Vorsitzenden oder vom Vorsitzenden berufene Fachlehrkraft an.2. In den Kernfächern wird schriftlich (Arbeitszeit in jedem Fach 180 Minuten) und mündlich geprüft; in anderen maßgebenden Fächern kann zusätzlich schriftlich (Arbeitszeit in jedem Fach 120 Minuten) und mündlich geprüft werden. Die schriftlichen Prüfungsaufgaben werden von der Vorsitzenden oder vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf Grund von Vorschlägen der Fachlehrkräfte gestellt.3. Der Prüfungsausschuss stellt auf Grund der Prüfungsleistungen fest, wer die Aufnahmeprüfung bestanden und wer sie nicht bestanden hat, wobei § 4 Abs. 1 und 2 sinngemäß anzuwenden ist.4. Über die Aufnahmeprüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses unterschrieben wird.
(aufgehoben)
§ 8 (aufgehoben)
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 1 (Zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform agrarwissenschaftlicher Richtung (AG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch 3 (Niveau A, Pflichtfremdsprache) Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Wirtschaftslehre 2 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Agrarbiologie 4 Agrar- und Umwelttechnologie 2 Datenverarbeitung 2 Sport 2 Ethik1) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Abs. 2)2) 3) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Musik 2 Bildende Kunst 2 Biotechnologie 2 32-34 3. Wahlfächer2) 3) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nr. 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 2 (Zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform biotechnologischer Richtung (BTG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch 3 (Niveau A, Pflichtfremdsprache) Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Wirtschaftslehre 2 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Biotechnologie1) 5 + 1 Bioinformatik 2 Sport 2 Ethik2) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Abs. 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Musik 2 Bildende Kunst 2 Sondergebiete der Biowissenschaften 2 32-34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nr. 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 3 (Zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform ernährungswissenschaftlicher Richtung (EG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch 3 (Niveau A, Pflichtfremdsprache) Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Wirtschaftslehre 2 Mathematik 4 Physik 2 Biologie 2 Ernährungslehre mit Chemie1) 5 + 1 Datenverarbeitung 2 Sport 2 Ethik2) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Abs. 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Musik 2 Bildende Kunst 2 Biotechnologie 2 32-34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nr. 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen ...
Anlage 5 (Zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform technischer Richtung(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Profile des beruflichen Gymnasiums technischer Richtung: Technik Gestaltungs- und Medientechnik Informationstechnik Deutsch 3 3 3 Englisch oder Französisch (Niveau A, Pflichtfremdsprache) 3 3 3 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 2 2 Religionslehre 2 2 2 Mathematik 4 4 4 Physik1) 3 + 1 3 3 + 1 Chemie 2 2 2 Technik1) 3 + 1 - - Gestaltungs- und Medientechnik - 3 - Informationstechnik1) - - 3 + 1 Angewandte Technik 2 - - Angewandte Gestaltungs- und Medientechnik - 3 - Angewandte Informationstechnik - - 2 Computertechnik 2 3 2 Sport 2 2 2 Ethik2) (2) (2) (2) 30 30 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Abs. 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 3 3 Französisch 3 3 3 Spanisch 3 3 3 Niveau B: Französisch 4 4 4 Italienisch 4 4 4 Russisch 4 4 4 Spanisch 4 4 4 Musik 2 2 2 Bildende Kunst 2 2 2 Biologie 2 2 2 Sondergebiete der Technik 2 2 2 32-34 32-34 32-34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nr. 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 2 2 Laborübungen in Chemie 1 1 1 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 in der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 6 (Zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung (WG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch 3 (Niveau A, Pflichtfremdsprache) Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Wirtschaft 6 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Datenverarbeitung 2 Sport 2 Ethik1) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Abs. 2)2) 3) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Musik 2 Bildende Kunst 2 Wirtschaftsinformatik4) 4 32-34 3. Wahlfächer2) 3) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nr. 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Klassen 8 bis 11 der beruflichen Gymnasien der sechsjährigen ...
Anlage 7 (zu § 2)Stundentafel für die Klassen 8 bis 11 der beruflichen Gymnasien der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung (WG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) Klasse 8 9 10 11 1. Pflichtfächer Deutsch 4 4 4 3 Englisch (1. Pflichtfremdsprache) 5 4 3 3 Französisch oder Spanisch (2. Pflichtfremdsprache) 4 4 4 4 Musik oder Bildende Kunst 2 - 2 - Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 2 2 2 Wirtschaftsgeografie 2 2 - - Wirtschaft - 4 4 4 Religionslehre 2 2 2 2 Mathematik 5 4 3 4 Physik 2 2 2 2 Chemie - 2 2 2 Biologie 2 - 2 2 Datenverarbeitung - - - 2 Sport 2 2 2 2 Ethik1 (2) (2) (2) (2) 32 32 32 32 2. Wahlfächer2 Musik - - - 2 Bildende Kunst - - - 2 Textverarbeitung - - - 2 Wirtschaftsinformatik - - - 2 3. Fremdsprache, Niveau B Französisch - - - 4 Italienisch - - - 4 Russisch - - - 4 Spanisch - - - 4
Bildungsplan, Stundentafeln, Wahlpflichtfach
§ 2 Bildungsplan, Stundentafeln, Wahlpflichtfach(1) Der Unterricht richtet sich nach den vom Kultusministerium erlassenen Bildungs- und Lehrplänen und nach den als Anlagen 1 bis 7 beigefügten Stundentafeln. Zusätzlich können Arbeitsgemeinschaften angeboten werden. (2) Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich vor Eintritt in die Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform bis zu einem von der Schule festgelegten Termin entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule für ein Wahlpflichtfach. Wer den zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erforderlichen Unterricht in der zweiten Fremdsprache nicht bereits in vier aufeinander folgenden Schuljahren der Realschule oder des Gymnasiums als maßgebendes Fach besucht hat, muss sich für eine zweite Fremdsprache als Wahlpflichtfach der Eingangsklasse entscheiden.
Maßgebende Fächer, Kernfächer
§ 3 Maßgebende Fächer, Kernfächer(1) Für die Versetzung sind die Leistungen in den maßgebenden Fächern entscheidend. Maßgebende Fächer sind 1. in der Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform alle Pflichtfächer mit Ausnahme von Sport sowie das Wahlpflichtfach,2. in den Klassen 8 bis 10 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung alle Pflichtfächer,3. in der Klasse 11 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung alle Pflichtfächer mit Ausnahme von Sport. In der Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform und der Klasse 11 der sechsjährigen Aufbauform ist das Fach Sport dann zusätzlich als maßgebendes Fach zu berücksichtigen, wenn sich die Note zugunsten der Schülerin oder des Schülers auswirkt. Wäre in den Klassen 8 und 10 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung eine Versetzung wegen der Versetzungserheblichkeit der Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst nicht möglich, ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note für die Versetzung maßgebend. (2) Kernfächer unter den maßgebenden Fächern sind 1. in der Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform:a) agrarwissenschaftliche Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Agrarbiologie,b) biotechnologische Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Biotechnologie,c) ernährungswissenschaftliche Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Ernährungslehre mit Chemie,d) sozialpädagogische Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Pädagogik und Psychologie,e) technische Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik sowie im Profil Technik das Fach Technik, im Profil Gestaltungs- und Medientechnik das Fach Gestaltungs- und Medientechnik, im Profil Informationstechnik das Fach Informationstechnik,f) wirtschaftswissenschaftliche Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Wirtschaft,2. in den Klassen 8 bis 11 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprachen, Mathematik und in den Klassen 9 bis 11 Wirtschaft.
Aussetzung der Versetzungsentscheidung
§ 5 Aussetzung der Versetzungsentscheidung(1) Die Klassenkonferenz kann in den Klassen 8 bis 10 die Entscheidung über die Versetzung längstens bis zum Ende des nächsten Schulhalbjahres aussetzen und von der Erteilung eines Zeugnisses absehen, wenn hinreichende Entscheidungsgrundlagen fehlen, weil die Leistungen dadurch abgesunken sind, dass die Schülerin oder der Schüler im zweiten Schulhalbjahr 1. aus nicht zu vertretenden Umständen die Schule wechseln musste oder2. wegen Krankheit länger als acht Wochen den Unterricht nicht besuchen konnte. Im Jahreszeugnis ist anstelle der Noten »Versetzung ausgesetzt gemäß § 5 Abs. 1 der Versetzungsordnung« zu vermerken. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Versetzung nimmt die Schülerin oder der Schüler am Unterricht der nächsthöheren Klasse teil. (2) Wer am Ende der Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform oder der Klasse 11 der sechsjährigen Aufbauform die Voraussetzungen von Absatz 1 erfüllt, kann nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung in die erste Jahrgangsstufe der Qualifikationsphase des beruflichen Gymnasiums gleicher Richtung aufgenommen werden. Für die Prüfung gilt § 7 Abs. 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Prüfung zu Beginn der ersten Jahrgangsstufe der Qualifikationsphase stattfindet. (3) Wenn zum Ende der Klassen 8 bis 11 oder der Eingangsklasse kein Jahreszeugnis erteilt und damit keine Versetzungsentscheidung getroffen werden kann, weil die Schülerin oder der Schüler an einem längerfristigen Einzelschüleraustausch mit dem Ausland teilgenommen und dort die Schule besucht hat, erfolgt auf Antrag die Aufnahme in die nächsthöhere Klasse oder in die erste Jahrgangsstufe der Qualifikationsphase ohne Versetzungsentscheidung. Die am Ende der Klasse 10 oder 11 in der zweiten Fremdsprache für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erforderlichen Kenntnisse können in einer Feststellungsprüfung in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 3 nachgewiesen werden.
Wiederholung, Entlassung
§ 6 Wiederholung, Entlassung(1) Das berufliche Gymnasium muss verlassen, wer im Gymnasium (§ 8 Abs. 2 SchG) 1. aus einer Klasse nach Wiederholung dieser Klasse wiederum nicht versetzt wird oder2. nach Wiederholung einer Klasse auch aus der nachfolgenden Klasse nicht versetzt wird oder3. bereits zweimal im Verlauf der Klassenstufen 5 bis 11 einschließlich der Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform wiederholt hat und wiederum nicht versetzt wird. Der Wechsel von Klasse 10 eines allgemein bildenden Gymnasiums in die Eingangsklasse eines beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform oder in die Klasse 11 eines beruflichen Gymnasiums der sechsjährigen Aufbauform gilt nicht als Wiederholung. (2) Die Klasse kann ausnahmsweise ein weiteres Mal besuchen, wer 1. mindestens zwölf Unterrichtswochen beim ersten oder zweiten Besuch der Klasse wegen Krankheit den Unterricht nicht besuchen konnte,2. mindestens 80 vom Hundert schwerbehindert und dadurch hinsichtlich der schulischen Lern- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist oder3. bei der endgültigen Entscheidung gemäß § 5 nicht versetzt wurde und deshalb die Klasse wiederholt, wenn die Klassenkonferenz mit Zweidrittelmehrheit zu der Auffassung gelangt, dass die Versetzung nach einem weiteren Besuch der Klasse voraussichtlich erfolgen kann. (3) Die freiwillige Wiederholung einer Klasse ist grundsätzlich nur zu Beginn eines Schulhalbjahres möglich; über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Sie gilt als Wiederholung wegen Nichtversetzung der Klasse, die bereits zuvor erfolgreich besucht worden war, mit der Folge, dass die am Ende dieser Klasse ausgesprochene Versetzung rückwirkend als nicht getroffen gilt. Die freiwillige Wiederholung ist im Jahreszeugnis mit »wiederholt freiwillig nach § 6 Abs. 3 der Versetzungsordnung« zu vermerken. (4) Eine Klasse gilt als besucht, wenn die Schülerin oder der Schüler ihr länger als acht Wochen angehörte. Dies gilt nicht 1. für den Besuch der nächsthöheren Klasse, wenn diese auf Grund der endgültigen Entscheidung nach § 5 verlassen werden musste,2. für den Besuch der Klasse, die bei einer freiwilligen Wiederholung während eines Schuljahres verlassen wurde.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 1 (Zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform agrarwissenschaftlicher Richtung (AG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch 3 (Niveau A, Pflichtfremdsprache) Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Wirtschaftslehre 2 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Agrarbiologie 4 Agrar- und Umwelttechnologie 2 Datenverarbeitung 2 Sport 2 Ethik1) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Abs. 2)2) 3) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Musik 2 Bildende Kunst 2 Biotechnologie 2 32-34 3. Wahlfächer2) 3) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nr. 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am der der Klasse 10 der Werkrealschule oder der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 2 (Zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform biotechnologischer Richtung (BTG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch 3 (Niveau A, Pflichtfremdsprache) Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Wirtschaftslehre 2 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Biotechnologie1) 5 + 1 Bioinformatik 2 Sport 2 Ethik2) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Abs. 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Musik 2 Bildende Kunst 2 Sondergebiete der Biowissenschaften 2 32-34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nr. 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am der der Klasse 10 der Werkrealschule oder der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 3 (Zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform ernährungswissenschaftlicher Richtung (EG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch 3 (Niveau A, Pflichtfremdsprache) Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Wirtschaftslehre 2 Mathematik 4 Physik 2 Biologie 2 Ernährungslehre mit Chemie1) 5 + 1 Datenverarbeitung 2 Sport 2 Ethik2) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Abs. 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Musik 2 Bildende Kunst 2 Biotechnologie 2 32-34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nr. 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am der der Klasse 10 der Werkrealschule oder der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen ...
Anlage 4 (Zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform sozialpädagogischer Richtung(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch 3 (Niveau A, Pflichtfremdsprache) Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Pädagogik und Psychologie1) 5 + 1 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Datenverarbeitung 2 Sport 2 Ethik2) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Abs. 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Musik 2 Bildende Kunst 2 Kommunikation und Medien 2 32-34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nummer 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am der der Klasse 10 der Werkrealschule oder der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen ...
Anlage 5 (Zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform technischer Richtung(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Profile des beruflichen Gymnasiums technischer Richtung: Technik Gestaltungs- und Medientechnik Informationstechnik Deutsch 3 3 3 Englisch oder Französisch (Niveau A, Pflichtfremdsprache) 3 3 3 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 2 2 Religionslehre 2 2 2 Mathematik 4 4 4 Physik1) 3 + 1 3 3 + 1 Chemie 2 2 2 Technik1) 3 + 1 - - Gestaltungs- und Medientechnik - 3 - Informationstechnik1) - - 3 + 1 Angewandte Technik 2 - - Angewandte Gestaltungs- und Medientechnik - 3 - Angewandte Informationstechnik - - 2 Computertechnik 2 3 2 Sport 2 2 2 Ethik2) (2) (2) (2) 30 30 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Abs. 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 3 3 Französisch 3 3 3 Spanisch 3 3 3 Niveau B: Französisch 4 4 4 Italienisch 4 4 4 Russisch 4 4 4 Spanisch 4 4 4 Musik 2 2 2 Bildende Kunst 2 2 2 Biologie 2 2 2 Sondergebiete der Technik 2 2 2 32-34 32-34 32-34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nr. 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 2 2 Laborübungen in Chemie 1 1 1 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am der der Klasse 10 der Werkrealschule oder der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 6 (Zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung (WG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch 3 (Niveau A, Pflichtfremdsprache) Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Wirtschaft 6 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Datenverarbeitung 2 Sport 2 Ethik1) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Abs. 2)2) 3) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Musik 2 Bildende Kunst 2 Wirtschaftsinformatik4) 4 32-34 3. Wahlfächer2) 3) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nr. 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am der der Klasse 10 der Werkrealschule oder der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 1 (zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform agrarwissenschaftlicher Richtung (AG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch (Niveau A, Pflichtfremdsprache) 3 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Wirtschaftslehre 2 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Agrarbiologie 4 Agrar- und Umwelttechnologie 2 Informatik 2 Sport 2 Ethik1) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Absatz 2)2) 3) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Global Studies 2 Musik 2 Bildende Kunst 2 Biotechnologie 2 32 - 34 3. Wahlfächer2) 3) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nummer 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 2 (zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform biotechnologischer Richtung (BTG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch (Niveau A, Pflichtfremdsprache) 3 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Wirtschaftslehre 2 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Biotechnologie1) 5 + 1 Bioinformatik 2 Sport 2 Ethik2) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Absatz 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Global Studies 2 Musik 2 Bildende Kunst 2 Sondergebiete der Biowissenschaften 2 32 - 34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nummer 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 3 (zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform ernährungswissenschaftlicher Richtung (EG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch (Niveau A, Pflichtfremdsprache) 3 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Wirtschaftslehre 2 Mathematik 4 Physik 2 Biologie 2 Ernährungslehre mit Chemie1) 5 + 1 Informatik 2 Sport 2 Ethik2) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Absatz 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Global Studies 2 Musik 2 Bildende Kunst 2 Biotechnologie 2 32 - 34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nummer 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen ...
Anlage 4 (zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform sozialpädagogischer Richtung (SG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch (Niveau A, Pflichtfremdsprache) 3 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Pädagogik und Psychologie1) 5 + 1 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Informatik 2 Sport 2 Ethik2) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Absatz 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Global Studies 2 Musik 2 Bildende Kunst 2 Kommunikation und Medien 2 32 - 34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nummer 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen ...
Anlage 5 (zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform technischer Richtung (TG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) Profile des beruflichen Gymnasiums technischer Richtung: 1. Pflichtfächer Technik Gestaltungs- und Medientechnik Informations- technik Technik und Management Umwelttechnik Deutsch 3 3 3 3 3 Englisch oder Französisch (Niveau A, Pflichtfremdsprache) 3 3 3 3 3 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 2 2 2 2 Religionslehre 2 2 2 2 2 Mathematik 4 4 4 4 4 Physik1) 3 + 1 3 3 + 1 3 + 1 3 + 1 Chemie 2 2 2 2 2 Technik1) 3 + 1 - - - - Gestaltungs- und Medientechnik - 3 - - - Informationstechnik1) - - 3 + 1 - - Technik und Management1) - - - 3 + 3 - Umwelttechnik1) - - - - 3 + 3 Angewandte Technik 2 - - - - Angewandte Gestaltungs- und Medientechnik - 3 - - - Angewandte Informationstechnik - - 2 - - Computertechnik 2 3 2 2 2 Sport 2 2 2 2 2 Ethik2) (2) (2) (2) (2) (2) 30 30 30 30 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Absatz 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 3 3 3 3 Französisch 3 3 3 3 3 Spanisch 3 3 3 3 3 Niveau B: Französisch 4 4 4 4 4 Italienisch 4 4 4 4 4 Russisch 4 4 4 4 4 Spanisch 4 4 4 4 4 Global Studies 2 2 2 2 2 Musik 2 2 2 2 2 Bildende Kunst 2 2 2 2 2 Biologie 2 2 2 2 2 Sondergebiete der Technik 2 2 2 2 2 Wirtschaft und Gesellschaft - - - 2 - 32 - 34 32 - 34 32 - 34 32 - 34 32 - 34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nr. 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 2 2 2 2 Laborübungen in Chemie 1 1 1 1 1 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 in der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 6 (zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung (WG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch (Niveau A, Pflichtfremdsprache) 3 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Wirtschaft 6 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Informatik 2 Sport 2 Ethik1) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Absatz 2)2) 3) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Global Studies 2 Musik 2 Bildende Kunst 2 Wirtschaftsinformatik4) 4 32 - 34 3. Wahlfächer2) 3) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nummer 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Hauptschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Klassen 8 bis 11 des beruflichen Gymnasiums der sechsjährigen ...
Anlage 7 (zu § 2)Stundentafel für die Klassen 8 bis 11 des beruflichen Gymnasiums der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung (WG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) Klasse 8 9 10 11 1. Pflichtfächer Deutsch 4 4 4 3 Englisch (1. Pflichtfremdsprache) 5 4 3 3 Französisch oder Spanisch (2. Pflichtfremdsprache) 4 4 4 4 Musik oder Bildende Kunst 2 - 2 - Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 2 2 2 Wirtschaftsgeografie 2 2 - - Wirtschaft - 4 4 4 Religionslehre 2 2 2 2 Mathematik 5 4 3 4 Physik 2 2 2 2 Chemie - 2 2 2 Biologie 2 - 2 2 Informatik - - - 2 Sport 2 2 2 2 Ethik1) (2) (2) (2) (2) 32 32 32 32 2. Wahlfächer2) Musik - - - 2 Bildende Kunst - - - 2 Textverarbeitung - - - 2 Wirtschaftsinformatik - - - 2 3. Fremdsprache, Niveau B: Französisch - - - 4 Italienisch - - - 4 Russisch - - - 4 Spanisch - - - 4 Global Studies - - - 2
Maßgebende Fächer, Kernfächer
§ 3 Maßgebende Fächer, Kernfächer(1) Für die Versetzung sind die Leistungen in den maßgebenden Fächern entscheidend. Maßgebende Fächer sind 1. in der Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform alle Pflichtfächer mit Ausnahme von Sport sowie das Wahlpflichtfach,2. in den Klassen 8 bis 10 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung alle Pflichtfächer,3. in der Klasse 11 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung alle Pflichtfächer mit Ausnahme von Sport. In der Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform und der Klasse 11 der sechsjährigen Aufbauform ist das Fach Sport dann zusätzlich als maßgebendes Fach zu berücksichtigen, wenn sich die Note zugunsten der Schülerin oder des Schülers auswirkt. Wäre in den Klassen 8 und 10 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung eine Versetzung wegen der Versetzungserheblichkeit der Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst nicht möglich, ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note für die Versetzung maßgebend. (2) Kernfächer unter den maßgebenden Fächern sind 1. in der Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform:a) agrarwissenschaftliche Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Agrarbiologie,b) biotechnologische Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Biotechnologie,c) ernährungswissenschaftliche Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Ernährungslehre mit Chemie,d) sozialpädagogische Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Pädagogik und Psychologie,e) technische Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik sowie im Profil Technik das Fach Technik, im Profil Gestaltungs- und Medientechnik das Fach Gestaltungs- und Medientechnik, im Profil Informationstechnik das Fach Informationstechnik, im Profil Technik und Management das Fach Technik und Management, im Profil Umwelttechnik das Fach Umwelttechnik,f) wirtschaftswissenschaftliche Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Wirtschaft,2. in den Klassen 8 bis 11 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprachen, Mathematik und in den Klassen 9 bis 11 Wirtschaft.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 1 (zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform agrarwissenschaftlicher Richtung (AG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch (Niveau A, Pflichtfremdsprache) 3 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Wirtschaftslehre 2 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Agrarbiologie 4 Agrar- und Umwelttechnologie 2 Informatik 2 Sport 2 Ethik1) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Absatz 2)2) 3) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Global Studies 2 Musik 2 Bildende Kunst 2 Biotechnologie 2 32 - 34 3. Wahlfächer2) 3) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nummer 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 2 (zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform biotechnologischer Richtung (BTG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch (Niveau A, Pflichtfremdsprache) 3 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Wirtschaftslehre 2 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Biotechnologie1) 5 + 1 Bioinformatik 2 Sport 2 Ethik2) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Absatz 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Global Studies 2 Musik 2 Bildende Kunst 2 Sondergebiete der Biowissenschaften 2 32 - 34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nummer 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 3 (zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform ernährungswissenschaftlicher Richtung (EG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch (Niveau A, Pflichtfremdsprache) 3 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Wirtschaftslehre 2 Mathematik 4 Physik 2 Biologie 2 Ernährungslehre mit Chemie1) 5 + 1 Informatik 2 Sport 2 Ethik2) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Absatz 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Global Studies 2 Musik 2 Bildende Kunst 2 Biotechnologie 2 32 - 34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nummer 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen ...
Anlage 4 (zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform sozialpädagogischer Richtung (SG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch (Niveau A, Pflichtfremdsprache) 3 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Pädagogik und Psychologie1) 5 + 1 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Informatik 2 Sport 2 Ethik2) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Absatz 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Global Studies 2 Musik 2 Bildende Kunst 2 Kommunikation und Medien 2 32 - 34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nummer 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen ...
Anlage 5 (zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform technischer Richtung (TG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) Profile des beruflichen Gymnasiums technischer Richtung: 1. Pflichtfächer Mechatronik Gestaltungs- und Medien- technik Informati- onstechnik Technik und Management Umwelt- technik Deutsch 3 3 3 3 3 Englisch oder Französisch (Niveau A, Pflichtfremdsprache) 3 3 3 3 3 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 2 2 2 2 Religionslehre 2 2 2 2 2 Mathematik 4 4 4 4 4 Physik1) 3 + 1 3 3 + 1 3 + 1 3 + 1 Chemie 2 2 2 2 2 Mechatronik1) 3 + 3 - - - - Gestaltungs- und Medientechnik - 3 - - - Informationstechnik1) - - 3 + 1 - - Technik und Management1) - - - 3 + 3 - Umwelttechnik1) - - - - 3 + 3 Angewandte Gestaltungs- und Medientechnik - 3 - - - Angewandte Informationstechnik - - 2 - - Computertechnik 2 3 2 2 2 Sport 2 2 2 2 2 Ethik2) (2) (2) (2) (2) (2) 30 30 30 30 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Absatz 2)3) 4): 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 3 3 3 3 Französisch 3 3 3 3 3 Spanisch 3 3 3 3 3 Niveau B: Französisch 4 4 4 4 4 Italienisch 4 4 4 4 4 Russisch 4 4 4 4 4 Spanisch 4 4 4 4 4 Global Studies 2 2 2 2 2 Musik 2 2 2 2 2 Bildende Kunst 2 2 2 2 2 Biologie 2 2 2 2 2 Sondergebiete der Technik 2 2 2 2 2 Wirtschaft und Gesellschaft - - - 2 - 32 - 34 32 - 34 32 - 34 32 - 34 32 - 34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nr. 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 2 2 2 2 Laborübungen in Chemie 1 1 1 1 1 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 in der Werkrealschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 6 (zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung (WG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch (Niveau A, Pflichtfremdsprache) 3 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Volks- und Betriebswirtschaftslehre 6 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Informatik 2 Sport 2 Ethik1) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Absatz 2)2) 3) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Global Studies 2 Musik 2 Bildende Kunst 2 Wirtschaftsinformatik4) 4 32 - 34 3. Wahlfächer2) 3) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nummer 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule erworbenen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Klassen 8 bis 11 des beruflichen Gymnasiums der sechsjährigen ...
Anlage 7 (zu § 2)Stundentafel für die Klassen 8 bis 11 des beruflichen Gymnasiums der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung (WG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) Klasse 8 9 10 11 1. Pflichtfächer Deutsch 4 4 4 3 Englisch (1. Pflichtfremdsprache) 5 4 3 3 Französisch oder Spanisch (2. Pflichtfremdsprache) 4 4 4 4 Musik oder Bildende Kunst 2 - 2 - Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 2 2 2 Wirtschaftsgeografie 2 2 - - Volks- und Betriebswirtschaftslehre - 4 4 4 Religionslehre 2 2 2 2 Mathematik 5 4 3 4 Physik 2 2 2 2 Chemie - 2 2 2 Biologie 2 - 2 2 Informatik - - - 2 Sport 2 2 2 2 Ethik1) (2) (2) (2) (2) 32 32 32 32 2. Wahlfächer2) Musik - - - 2 Bildende Kunst - - - 2 Textverarbeitung - - - 2 Wirtschaftsinformatik - - - 2 3. Fremdsprache, Niveau B: Französisch - - - 4 Italienisch - - - 4 Russisch - - - 4 Spanisch - - - 4 Global Studies - - - 2
Maßgebende Fächer, Kernfächer
§ 3 Maßgebende Fächer, Kernfächer(1) Für die Versetzung sind die Leistungen in den maßgebenden Fächern entscheidend. Maßgebende Fächer sind 1. in der Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform alle Pflichtfächer mit Ausnahme von Sport sowie das Wahlpflichtfach,2. in den Klassen 8 bis 10 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung alle Pflichtfächer,3. in der Klasse 11 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung alle Pflichtfächer mit Ausnahme von Sport. In der Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform und der Klasse 11 der sechsjährigen Aufbauform ist das Fach Sport dann zusätzlich als maßgebendes Fach zu berücksichtigen, wenn sich die Note zugunsten der Schülerin oder des Schülers auswirkt. Wäre in den Klassen 8 und 10 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung eine Versetzung wegen der Versetzungserheblichkeit der Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst nicht möglich, ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note für die Versetzung maßgebend. (2) Kernfächer unter den maßgebenden Fächern sind 1. in der Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform:a) agrarwissenschaftliche Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Agrarbiologie,b) biotechnologische Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Biotechnologie,c) ernährungswissenschaftliche Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Ernährungslehre mit Chemie,d) sozialpädagogische Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Pädagogik und Psychologie,e) technische Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik sowie im Profil Mechatronik das Fach Mechatronik, im Profil Gestaltungs- und Medientechnik das Fach Gestaltungs- und Medientechnik, im Profil Informationstechnik das Fach Informationstechnik, im Profil Technik und Management das Fach Technik und Management, im Profil Umwelttechnik das Fach Umwelttechnik,f) wirtschaftswissenschaftliche Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Volks- und Betriebswirtschaftslehre,2. in den Klassen 8 bis 11 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprachen, Mathematik und in den Klassen 9 bis 11 Volks- und Betriebswirtschaftslehre.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 1 (zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform agrarwissenschaftlicher Richtung (AG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch 3 (Niveau A, Pflichtfremdsprache) Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Wirtschaftslehre 2 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Agrarbiologie1) 5 + 1 Informatik 2 Sport 2 Ethik2) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Absatz 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Global Studies 2 Musik 2 Bildende Kunst 2 Biotechnologie 2 Sondergebiete der Ernährungswissenschaften 2 32-34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nummer 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 2 (zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform biotechnologischer Richtung (BTG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch 3 (Niveau A, Pflichtfremdsprache) Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Wirtschaftslehre 2 Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Biotechnologie1) 5 + 1 Bioinformatik 2 Sport 2 Ethik2) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Absatz 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Global Studies 2 Musik 2 Bildende Kunst 2 Sondergebiete der Biowissenschaften 2 Sondergebiete der Ernährungswissenschaften 2 32-34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nummer 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen ...
Anlage 3 (zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums der dreijährigen Aufbauform ernährungswissenschaftlicher Richtung (EG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch 3 (Niveau A, Pflichtfremdsprache) Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Wirtschaftslehre 2 Mathematik 4 Physik 2 Biologie 2 Ernährung und Chemie1) 5 + 1 Informatik 2 Sport 2 Ethik2) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Absatz 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Global Studies 2 Musik 2 Bildende Kunst 2 Biotechnologie 2 Sondergebiete der Ernährungswissenschaften 2 32-34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nummer 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Stundentafel für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen ...
Anlage 4 (zu § 2)Stundentafel für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform sozial- und gesundheitswissenschaftlicher Richtung (SGG)(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtfächer Deutsch 3 Englisch oder Französisch 3 (Niveau A, Pflichtfremdsprache) Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Religionslehre 2 Pädagogik und Psychologie1) 5 + 1 (Profil Soziales) Gesundheit und Pflege1) 5 + 1 (Profil Gesundheit) Mathematik 4 Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Informatik 2 Sport 2 Ethik2) (2) 30 2. Wahlpflichtfach (§ 2 Absatz 2)3) 4) 2. oder 3. Fremdsprache, Niveau A: Englisch 3 Französisch 3 Spanisch 3 Niveau B: Französisch 4 Italienisch 4 Russisch 4 Spanisch 4 Global Studies 2 Musik 2 Bildende Kunst 2 Sozialmanagement 2 Sondergebiete der Ernährungswissenschaften 2 32-34 3. Wahlfächer3) 4) entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule: Fächer nach Nummer 2, soweit nicht als Wahlpflichtfach gewählt Textverarbeitung 2 Zusätzlich kann Stützunterricht erteilt werden. Am Stützunterricht können Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife, Realschulabschluss oder einem am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand teilnehmen.
Geltungsbereich
§ 1 GeltungsbereichDiese Verordnung gilt 1. für die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform agrarwissenschaftlicher Richtung, biotechnologischer Richtung, ernährungswissenschaftlicher Richtung, sozial- und gesundheitswissenschaftlicher Richtung, technischer Richtung und wirtschaftswissenschaftlicher Richtung,2. für die Klassen 8 bis 11 der beruflichen Gymnasien der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung,3. für die Wiederaufnahme in die erste Jahrgangsstufe der Qualifikationsphase der beruflichen Gymnasien.
Maßgebende Fächer, Kernfächer
§ 3 Maßgebende Fächer, Kernfächer(1) Für die Versetzung sind die Leistungen in den maßgebenden Fächern entscheidend. Maßgebende Fächer sind 1. in der Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform alle Pflichtfächer mit Ausnahme von Sport sowie das Wahlpflichtfach,2. in den Klassen 8 bis 10 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung alle Pflichtfächer,3. in der Klasse 11 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung alle Pflichtfächer mit Ausnahme von Sport. In der Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform und der Klasse 11 der sechsjährigen Aufbauform ist das Fach Sport dann zusätzlich als maßgebendes Fach zu berücksichtigen, wenn sich die Note zugunsten der Schülerin oder des Schülers auswirkt. Wäre in den Klassen 8 und 10 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung eine Versetzung wegen der Versetzungserheblichkeit der Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst nicht möglich, ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note für die Versetzung maßgebend. (2) Kernfächer unter den maßgebenden Fächern sind 1. in der Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform:a) agrarwissenschaftliche Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Agrarbiologie,b) biotechnologische Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Biotechnologie,c) ernährungswissenschaftliche Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Ernährung und Chemie,d) sozial- und gesundheitswissenschaftliche Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik sowie im Profil Soziales das Fach Pädagogik und Psychologie und im Profil Gesundheit das Fach Gesundheit und Pflege,e) technische Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik sowie im Profil Mechatronik das Fach Mechatronik, im Profil Gestaltungs- und Medientechnik das Fach Gestaltungs- und Medientechnik, im Profil Informationstechnik das Fach Informationstechnik, im Profil Technik und Management das Fach Technik und Management, im Profil Umwelttechnik das Fach Umwelttechnik,f) wirtschaftswissenschaftliche Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprache, Mathematik, Volks- und Betriebswirtschaftslehre,2. in den Klassen 8 bis 11 der sechsjährigen Aufbauform wirtschaftswissenschaftlicher Richtung: Deutsch, die Pflichtfremdsprachen, Mathematik und in den Klassen 9 bis 11 Volks- und Betriebswirtschaftslehre.
Bildungsplan, Stundentafeln, Wahlpflichtfach
§ 2 Bildungsplan, Stundentafeln, Wahlpflichtfach(1) Der Unterricht richtet sich nach den vom Kultusministerium erlassenen Bildungs- und Lehrplänen und nach den als Anlagen 1 bis 7 beigefügten Stundentafeln. Zusätzlich können Arbeitsgemeinschaften angeboten werden. (2) Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich vor Eintritt in die Eingangsklasse der dreijährigen Aufbauform bis zu einem von der Schule festgelegten Termin entsprechend dem Unterrichtsangebot der Schule für ein Wahlpflichtfach. Wer den zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erforderlichen Unterricht in der zweiten Fremdsprache im Pflicht- oder Wahlpflichtbereich nicht bereits in vier aufeinander folgenden Schuljahren der Realschule, der Gemeinschaftsschule oder des Gymnasiums besucht hat, muss sich für eine neu beginnende zweite Fremdsprache als Wahlpflichtfach der Eingangsklasse entscheiden.
Auf Grund von § 8 Abs. 5 Nr. 8, § 35 Abs. 3, § 89 Abs. 1 und 2 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2 bis 5 und § 100a Abs. 3 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397), zuletzt geändert durch Artikel 10 der 5. Anpassungsverordnung vom 17. Juni 1997 (GBl. S. 278), wird verordnet:
Inkrafttreten
§ 9 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Versetzungsordnung berufliche Gymnasien vom 17. Mai 1984 (GBl. S. 379), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. September 1996 (GBl. S. 628), außer Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.