Verordnung der Landesregierung zur Einführung des Modellversuchs »Begleitetes Fahren ab 17 Jahre« Vom 11. Dezember 2007
- Ausfertigungsdatum:
- 11.12.2007
- Fundstelle:
- GBl. 2007, 597
Auf Grund von § 6 e Abs. 2 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 312), eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. August 2005 (BGBl. I S. 2412), wird verordnet:
§ 1Von der Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE nach Maßgabe der nach § 6 e Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung zu erteilen, kann Gebrauch gemacht werden.
§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft und am 31. Dezember 2010 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.