BahGemöRVerlBek BW · Baden-Württemberg

Bekanntmachung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport über die Verleihung der Rechte der Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Bahá’i Gemeinde in Deutschland Vom 22. Dezember 2025

Ausfertigungsdatum:
22.12.2025
Fundstelle:
GBl. 2026, Nr. 35
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BahGemöRVerlBek

Das Kultusministerium hat mit Wirkung vom 22.12.2025 der Bahá’i Gemeinde in Deutschland mit Sitz in Hofheim am Taunus für das Gebiet des Landes Baden-Württemberg im Wege der Zweitverleihung die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Artikel 5 der Landesverfassung, Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 5 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung und gemäß Paragraf 9 Körperschaftsstatusgesetz Baden-Württemberg verliehen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.