AGZweigAufhV BW · Baden-Württemberg

Verordnung des Justizministeriums über die Aufhebung amtsgerichtlicher Zweigstellen Vom 20. Februar 2004

Ausfertigungsdatum:
20.02.2004
Fundstelle:
GBl. 2004, 130
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 1.a) Die Zweigstelle des Amtsgerichts Biberach in Laupheim wird zum 1. April 2004 aufgehoben.b) Die Zweigstelle des Amtsgerichts Pforzheim in Neuenbürg wird zum 1. Mai 2004 aufgehoben.2. Die Verordnung des Justizministeriums über die Errichtung und Aufhebung amtsgerichtlicher Zweigstellen vom 8. Mai 1974 (GBl. S. 206), geändert durch Verordnung vom 23. November 1976 (GBl. S. 609), wird aufgehoben.*

Artikel

Artikel 2Artikel 1 Nr. 1 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.Artikel 1 Nr. 2 tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.

Eingangsformel AGZweigAufhV

Auf Grund von § 4 des Gesetzes zur Neuordnung der Amtsgerichtsbezirke vom 10. Januar 1974 (GBl. S. 25) wird verordnet:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.