Berlin

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Errichtung des Zentralen Mahngerichts Berlin-Brandenburg sowie zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg vom 20. November 1995 über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte - Mahngerichtsvertrag - vom 13. Dezember 2005

Ausfertigungsdatum:
30.05.2006
Fundstelle:
GVBl. 2006, 506
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ZtrMahnGStVtrBek

Die Ratifikationsurkunden des Landes Berlin und des Landes Brandenburg zu dem am 13. Dezember 2005 unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung des Zentralen Mahngerichts Berlin-Brandenburg sowie zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg vom 20. November 1995 über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte - Mahngerichtsvertrag - wurden am 24. Mai 2006 ausgetauscht.Der Staatsvertrag tritt damit gemäß seinem Artikel 10 am 1. Juni 2006 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.