Berlin

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertragesüber die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und§ 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder Vom 14. Oktober 2013

Ausfertigungsdatum:
14.10.2013
Fundstelle:
GVBl. 2013, 623
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ZPOVollstrPortStVtrBek

Nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder vom 15. März 2013 (GVBl. S. 38) wird bekannt gegeben, dass der am 5. Dezember 2012 vom Land Berlin unterzeichnete Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 Absatz 1 am 11. Oktober 2013 in Kraft getreten ist.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.