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title: "Verordnung zur Übertragung der Aufgaben der Kammer für Wertpapierbereinigung auf die Kammern für Handelssachen bei dem Landgericht Berlin II Vom 11. Mai 1993"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/be/wpapberkaufguevbe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Berlin"
language: "de"
source: "https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-WPapBerKAufgÜVBErahmen"
updated: "2026-05-13T02:34:02+00:00"
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# Verordnung zur Übertragung der Aufgaben der Kammer für Wertpapierbereinigung auf die Kammern für Handelssachen bei dem Landgericht Berlin II Vom 11. Mai 1993

**Landesrecht Berlin**
*Ausfertigung:* 11.05.1993
*Fundstelle:* GVBl. 1993, 216


### § 1

§ 1(1) Die Aufgaben der Kammer für Wertpapierbereinigung bei dem bisherigen Landgericht Berlin werden den Kammern für Handelssachen bei dem Landgericht Berlin II übertragen.(2) Die bei der Kammer für Wertpapierbereinigung anhängigen Verfahren gehen mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung in der Lage, in der sie sich befinden, auf die Kammern für Handelssachen über.

### Eingangsformel WPapBerKAufgÜV

Aufgrund des § 37 Satz 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Wertpapierbereinigungsschlußgesetz) vom 28. Januar 1964 (BGBl. I S. 45 / GVBl. S. 367) wird verordnet:

### § 1

§ 1(1) Die Aufgaben der Kammer für Wertpapierbereinigung bei dem Landgericht Berlin werden den Kammern für Handelssachen bei dem Landgericht Berlin übertragen. (2) Die bei der Kammer für Wertpapierbereinigung anhängigen Verfahren gehen mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung in der Lage, in der sie sich befinden, auf die Kammern für Handelssachen über.

### § 2

§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1994 in Kraft.

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— Verordnung zur Übertragung der Aufgaben der Kammer für Wertpapierbereinigung auf die Kammern für Handelssachen bei dem Landgericht Berlin II Vom 11. Mai 1993
Amtliche Fassung: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-WPapBerKAufgÜVBErahmen
Quelle: gesetze.berlin.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
