Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag über die Neukonstituierung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften Vom 8. Juli 1992

Ausfertigungsdatum:
08.07.1992
Fundstelle:
GVBl. 1992, 226
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel WissAkadBBNKStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1 Dem Staatsvertrag über die Neukonstituierung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Der Regierende Bürgermeister Christine B e r g m a n n Bürgermeisterin

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.