Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
- Ausfertigungsdatum:
- 07.01.2019
- Fundstelle:
- GVBl. 2019, 8
Nach Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Bundesrepublik Deutschland über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht wird bekannt gegeben, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Satz 2 am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.