Verordnung über die angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das Jahr 2008 Vom 20. November 2007
- Ausfertigungsdatum:
- 20.11.2007
- Fundstelle:
- GVBl. 2007, 589
Auf Grund des § 16 Absatz 5 und 8 des Berliner Betriebe-Gesetzes vom 14. Juli 2006 (GVBI. S. 827) wird verordnet:
Zinssatz
§ 1 ZinssatzDas betriebsnotwendige Kapital der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist, soweit verzinsbar, für das Jahr 2008 mit 7,77 vom Hundert zu verzinsen.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.