Verordnung über die angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das Jahr 2007 Vom 19. Dezember 2006
- Ausfertigungsdatum:
- 19.12.2006
- Fundstelle:
- GVBl. 2006, 1166
Auf Grund des § 16 Absatz 5 und 8 des Berliner Betriebe-Gesetzes vom 14. Juli 2006 (GVBl. S. 827) wird verordnet:
Zinssatz
§ 1 ZinssatzDas betriebsnotwendige Kapital der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist, soweit verzinsbar, für das Jahr 2007 mit 7,3 vom Hundert zu verzinsen.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.