Berlin

Verordnung über die angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das Jahr 2006 Vom 30. September 2005

Ausfertigungsdatum:
30.09.2005
Fundstelle:
GVBl. 2005, 523
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel WasBVerzinsV

Aufgrund des § 5 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vom 17. Mai 1999 (GVBl. S. 183) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 2003 (GVBl. S. 591) wird verordnet:

§ 1

Zinssatz

§ 1 ZinssatzDas betriebsnotwendige Kapital der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist, soweit es verzinsbar ist, für das Jahr 2006 mit 6,9 vom Hundert zu verzinsen.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.