Verordnung über die angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe für das Jahr 2005 Vom 14. Dezember 2004
- Ausfertigungsdatum:
- 14.12.2004
- Fundstelle:
- GVBl. 2004, 514
Auf Grund des § 5 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vom 17. Mai 1999 (GVBl. S. 183), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 2003 (GVBl. S. 591) geändert worden ist, wird verordnet:
Zinssatz
§ 1 ZinssatzDas betriebsnotwendige Kapital der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist, soweit es verzinsbar ist, für das Jahr 2005 mit 6,5 vom Hundert zu verzinsen.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.