Berlin

Verordnung über die angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe für das Jahr 2005 Vom 14. Dezember 2004

Ausfertigungsdatum:
14.12.2004
Fundstelle:
GVBl. 2004, 514
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel WasBVerzinsV

Auf Grund des § 5 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vom 17. Mai 1999 (GVBl. S. 183), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 2003 (GVBl. S. 591) geändert worden ist, wird verordnet:

§ 1

Zinssatz

§ 1 ZinssatzDas betriebsnotwendige Kapital der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist, soweit es verzinsbar ist, für das Jahr 2005 mit 6,5 vom Hundert zu verzinsen.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.