Verordnung über die angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das Jahr 2004 Vom 16. Dezember 2003
- Ausfertigungsdatum:
- 16.12.2003
- Fundstelle:
- GVBl. 2003, 602
Auf Grund des § 5 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vom 17. Mai 1999 (GVBl. S. 183), geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 2003 (GVBl. S. 591), wird verordnet:
Zinssatz
§ 1 ZinssatzDas betriebsnotwendige Kapital der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist, soweit es verzinsbar ist, für das Jahr 2004 mit sechs vom Hundert zu verzinsen.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.