Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) Vom 3. Juni 2010

Ausfertigungsdatum:
03.06.2010
Fundstelle:
GVBl. 2010, 282
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel VersorgLastTeilStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zustimmung zum Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zum StaatsvertragDem am 26. Januar 2010 unterzeichneten Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 17 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.