Berlin

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen Vom 18. Mai 2007

Ausfertigungsdatum:
18.05.2007
Fundstelle:
GVBl. 2007, 198
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel VergabeStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zustimmung zu dem Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zu dem StaatsvertragDem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2006 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Änderung des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes

§ 2 Änderung des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes(Änderungsanweisungen)

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) § 2 tritt mit Inkrafttreten des Staatsvertrags in Kraft.(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt gemacht.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.