Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin Vom 3. April 1998
- Ausfertigungsdatum:
- 03.04.1998
- Fundstelle:
- GVBl. 1998, 82
Artikel I(Änderungsanweisungen zur Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779), geändert durch Gesetz vom 14. Juni 1996 (GVBl. S. 233).)
Artikel II(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Artikel I Nr. 1 tritt zum 1. Januar 2001 in Kraft.(3) Artikel I Nr. 2, 7 und 13 tritt am Tage der Wahl zur 14. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin in Kraft.(4) Artikel I Nr. 3, 5 und 10 bis 12 tritt zu Beginn der 14. Wahlperiode in Kraft.(5) Artikel I Nr. 8 und 9 findet auf den bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt befindlichen Senat keine Anwendung.(6) Artikel I Nr. 2, 7 und 13 ist während der 13. Wahlperiode für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus beziehungsweise zu den Bezirksverordnetenversammlungen anzuwenden.(7) Bereits vor Inkrafttreten der in den Absätzen 2 bis 4 genannten Regelungen können Rechtsvorschriften, die diese Regelungen nach ihrem Inkrafttreten umsetzen sollen, erlassen werden.
Das Abgeordnetenhaus hat unter Beachtung der Vorschrift des Artikels 100 der Verfassung von Berlin das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.