Berlin

Bekanntmachung über das Ergebnis der Volksabstimmung am 17. September 2006 über die Neuregelung von Volksbegehren und Volksentscheid in der Verfassung von Berlin Vom 12. Oktober 2006

Ausfertigungsdatum:
12.10.2006
Fundstelle:
GVBl. 2006, 1002
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel VAbstErgBek

Gemäß § 6 Satz 2 des Gesetzes über die Durchführung der Volksabstimmung nach Artikel 100 Satz 2 der Verfassung von Berlin am 17. September 2006 vom 25. Mai 2006 (GVBl. Nr. 19 vom 3. Juni 2006, S. 448) gebe ich das Ergebnis der Volksabstimmung zur Änderung der Artikel 62 und 63 der Verfassung von Berlin, die am 17. September 2006 durchgeführt wurde, im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt.Der Landeswahlleiter des Landes Berlin hat mir mit Schreiben vom 5. Oktober 2006 folgendes, vom Landeswahlausschuss ebenfalls am 5. Oktober 2006 festgestelltes Ergebnis der Volksabstimmung mitgeteilt:Wahlberechtigte2 425 480Wähler1 407 754abgegebene Stimmen1 388 909ungültige Stimmen73 899gültige Stimmen1 315 010davon für Ja1 104 370Nein210 640.Die Zustimmung zur Änderung der Artikel 62 und 63 der Verfassung von Berlin ist erteilt, da mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen die Abstimmungsfrage bejaht hat.Gemäß § 6 des Gesetzes über die Durchführung der Volksabstimmung nach Artikel 100 Satz 2 der Verfassung von Berlin am 17. September 2006 stelle ich fest, dass die Änderung der Verfassung von Berlin gemäß Artikel I Nr. 8 des Achten Gesetzes zur Änderung der Verfassung von Berlin zu Beginn der 16. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin in Kraft tritt.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.