Berlin

Verordnung über die Vertretung des öffentlichen Interesses in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz Vom 9. Dezember 1980

Ausfertigungsdatum:
09.12.1980
Fundstelle:
GVBl. 1980, 2633
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel TSGV

Auf Grund des § 3 Abs. 3 und des § 9 Abs. 3 des Transsexuellengesetzes - TSG - vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654 / GVBl. S. 2171) wird verordnet:

§ 1

§ 1Vertreter des öffentlichen Interesses ist der Senator für Inneres.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.