Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte Vom 8. März 1996

Ausfertigungsdatum:
08.03.1996
Fundstelle:
GVBl. 1996, 106
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel TSchRLGBEZustStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Dem am 20. November 1995 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.