Gesetz über die Verordnungsermächtigung zum Transplantationsgesetz Vom 16. April 2014 *
- Ausfertigungsdatum:
- 16.04.2014
- Fundstelle:
- GVBl. 2014, 99
Die für das Gesundheitswesen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, durch Verordnung im Rahmen der den Ländern in § 9b des Transplantationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007 (BGBL I S. 2206), das zuletzt durch Artikel 5d des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2423) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung eingeräumten Befugnisse Näheres zu regeln.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.