Verordnung über Ermächtigungen nach dem Tierseuchengesetz Vom 26. Juni 1991
- Ausfertigungsdatum:
- 26.06.1991
- Fundstelle:
- GVBl. 1991, 158
Aufgrund des § 17 b Abs. 2 Satz 2 und § 79 Abs. 2 und 3 des Tierseuchengesetzes (TierSG) in der Fassung vom 22. Februar 1991 (BGBl. I S. 482) wird verordnet:
Übertragung der Verordnungsermächtigungen
§ 1 Übertragung der VerordnungsermächtigungenDie in § 17 b Abs. 2 sowie in § 79 Abs. 2 und 3 des Tierseuchengesetzes vorgesehenen Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen werden der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung übertragen.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 2 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Juni 1991 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Befugnisse und Ermächtigungen nach dem Tierseuchengesetz vom 14. Oktober 1980 (GVBl. S. 2324) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.