Gesetz über Subventionen nach Landesrecht (Landessubventionsgesetz - LSubvG) Vom 20. Juni 1977
- Ausfertigungsdatum:
- 20.06.1977
- Fundstelle:
- GVBl. 1977, 1126
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind, gelten die §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034 / GVBl. S. 1711).
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.