LSubvG · Berlin

Gesetz über Subventionen nach Landesrecht (Landessubventionsgesetz - LSubvG) Vom 20. Juni 1977

Ausfertigungsdatum:
20.06.1977
Fundstelle:
GVBl. 1977, 1126
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel LSubvG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind, gelten die §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034 / GVBl. S. 1711).

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.