Berlin

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder Vom 19. Januar 1993

Ausfertigungsdatum:
19.01.1993
Fundstelle:
GVBl. 1993, 56
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel StrVollzZustAbkBek

Entsprechend § 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder vom 11. Juni 1992 (GVBl. S. 189) wird bekannt gemacht, daß das vorgenannte Abkommen, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 1992 S. 190, gemäß seinem Artikel 4 Abs. 4 für das Land Berlin am 9. September 1992 in Kraft getreten ist.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.