Verordnung über die angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) und der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das Jahr 2016 Vom 22. Dezember 2015
- Ausfertigungsdatum:
- 22.12.2015
- Fundstelle:
- GVBl. 2015, 600
Auf Grund des § 16 Absatz 5 und 8 des Berliner Betriebe-Gesetzes vom 14. Juli 2006 (GVBl. S. 827), das zuletzt durch Artikel II des Gesetzes vom 4. November 2013 (GVBl. S. 578, 645) geändert worden ist, wird verordnet:
Zinssatz
§ 1 ZinssatzDas betriebsnotwendige Kapital der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) und der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist, soweit verzinsbar, für das Jahr 2016 jeweils mit 6,1 vom Hundert zu verzinsen.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.