Berlin

Gesetz zur Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes Vom 5. September 2012

Ausfertigungsdatum:
05.09.2012
Fundstelle:
GVBl. 2012, 266
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Das Straßenausbaubeitragsgesetz vom 16. März 2006 (GVB1. S. 265), das durch Gesetz vom 8. Juli 2010 (GVB1. S. 398) geändert worden ist, wird aufgehoben. Die vereinnahmten Straßenausbaubeiträge werden auf Antrag zurückgezahlt.

Artikel

Artikel IIDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Eingangsformel StrAusbauBeitrGAufhG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.