Berlin

Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlass der Rechtsverordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft Vom 21. Juni 2005

Ausfertigungsdatum:
21.06.2005
Fundstelle:
GVBl. 2005, 353
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel StAHiRVErmÜV

Auf Grund des § 152 Abs. 2 Satz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Artikel 15c des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837), wird verordnet:

§ 1

§ 1Die Ermächtigung zum Erlass der Rechtsverordnung auf Grund des § 152 Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes wird auf die Senatsverwaltung für Justiz übertragen.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.