Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen Vom 24. Februar 2011
- Ausfertigungsdatum:
- 24.02.2011
- Fundstelle:
- GVBl. 2011, 61
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1(1) Dem am 8. November 2010 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.*)
§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.