Bekanntmachung über das lnkrafttreten des Staatsvertrages zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen vom 8. November 2010 Vom 4. April 2011
- Ausfertigungsdatum:
- 04.04.2011
- Fundstelle:
- GVBl. 2011, 155
Nach § 1 Absatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen vom 24. Februar 2011 (GVBl. S. 61) wird bekannt gegeben, dass der am 8. November 2010 unterzeichnete Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Absatz 2 am 1. April 2011 in Kraft getreten ist.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.