Berlin

Verordnung zur Einschränkung des Schutzes der Landschaft des Spandauer Forstes im Bezirk Spandau von Berlin Vom 28. Januar 2008

Ausfertigungsdatum:
28.01.2008
Fundstelle:
GVBl. 2008, 13
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage SpanFBezSpanLSchEV

Anlage Karte zu § 1 der Verordnung zur Einschränkung des Schutzes der Landschaft des Spandauer Forstes im Bezirk Spandau von Berlin

Eingangsformel SpanFBezSpanLSchEV

Auf Grund der §§ 18 und 20 Abs. 1 des Berliner Naturschutzgesetzes in der Fassung vom 9. November 2006 (GVBl. S. 1073) wird verordnet:

§ 1

§ 1 Die Verordnung zum Schutze der Landschaft des Spandauer Forstes im Bezirk Spandau von Berlin vom 7. Juni 1990 (GVBl. S. 1309), zuletzt geändert durch § 27 Abs. 5 des Gesetzes vom 16. September 2004 (GVBl. S. 391), tritt für die in der beigefügten Karte im Maßstab 1:5000 mit roter Farbe gekennzeichnete Fläche von etwa 9 Hektar außer Kraft. Die Karte ist Bestandteil dieser Rechtsverordnung. Das Landschaftsschutzgebiet hat danach eine Größe von etwa 1196 Hektar.

§ 2

§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Berlin, den 28. Januar 2008 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Ingeborg Junge-Reyer

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.