Berlin

Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet der Sozialgerichtsbarkeit Vom 9. November 1961

Ausfertigungsdatum:
09.11.1961
Fundstelle:
GVBl. 1961, 1621
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Die dem Senat durch das Sozialgerichtsgesetz in Verbindung mit § 1 Satz 1 des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen vom 3. Juli 1961 erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen werden auf den Senator für Justiz übertragen.

Eingangsformel SozGbErmÜV

Auf Grund des § 1 Satz 2 des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen vom 3. Juli 1961 (BGBl. I S. 856 / GVBl. S. 915) wird verordnet:

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.