Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Regelung familiengerichtlicher Zuständigkeiten nach dem Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetz Vom 16. Juni 1999
- Ausfertigungsdatum:
- 16.06.1999
- Fundstelle:
- GVBl. 1999, 206
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Satz 3 des Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetzes vom 5. April 1990 (BGBl. I S. 701), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 1999 (BGBl. I S. 702), wird verordnet:
§ 1Die in § 5 Abs. 1 Satz 2 des Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetzes enthaltene Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen wird auf die Senatsverwaltung für Justiz übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.