Berlin

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Regelung familiengerichtlicher Zuständigkeiten nach dem Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetz Vom 16. Juni 1999

Ausfertigungsdatum:
16.06.1999
Fundstelle:
GVBl. 1999, 206
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel SorgeRÜbkAGZustErmÜV

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Satz 3 des Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetzes vom 5. April 1990 (BGBl. I S. 701), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 1999 (BGBl. I S. 702), wird verordnet:

§ 1

§ 1Die in § 5 Abs. 1 Satz 2 des Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetzes enthaltene Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen wird auf die Senatsverwaltung für Justiz übertragen.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.