Berlin

Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren Vom 2. Juli 1992

Ausfertigungsdatum:
02.07.1992
Fundstelle:
GVBl. 1992, 217
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel SeeRVAGHHZustAbkG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Dem am 6. November 1991 unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen*.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.