Berlin

BekanntmachungVom 17. Mai 1993

Ausfertigungsdatum:
17.05.1993
Fundstelle:
GVBl. 1993, 220
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel SeeRVAGHHZustAbkBek

Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren vom 2. Juli 1992 (GVBl. S. 217) wird bekanntgemacht, daß das am 6. November 1991 unterzeichnete Abkommen am 1. März 1993 in Kraft getreten ist.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.