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title: "Gesetz über die Umwandlung der Schulfarm Insel Scharfenberg in eine durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung zentral verwaltete Schule Vom 23. Juni 2005 *"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/be/schulfischarfumwgbe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Berlin"
language: "de"
source: "https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulFIScharfUmwGBErahmen"
updated: "2026-05-13T02:12:06+00:00"
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# Gesetz über die Umwandlung der Schulfarm Insel Scharfenberg in eine durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung zentral verwaltete Schule Vom 23. Juni 2005 *

**Landesrecht Berlin**
*Ausfertigung:* 23.06.2005
*Fundstelle:* GVBl. 2005, 322


### § 1 — Zielsetzung

§ 1 Zielsetzung Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 wird die Schulfarm Insel Scharfenberg in eine durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung zentral verwaltete Schule umgewandelt.

### § 2 — Personal- und Sachmittelübergang

§ 2 Personal- und Sachmittelübergang (1) Der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung gehören ab dem Umwandlungszeitpunkt sämtliche bisherigen Dienstkräfte des Bezirks Reinickendorf an, die der Schulfarm Insel Scharfenberg zugeordnet sind; einer Versetzung bedarf es nicht. (2) Die in der Schulfarm Insel Scharfenberg vorhandenen Stellen, Personalmittel, Ausstattungen und Sachmittel gehen zum Umwandlungszeitpunkt auf die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung über. (3) Einzelheiten des Personal-, Stellen-, Personalmittel-, Sachmittel- und Ausstattungsübergangs werden zwischen den beteiligten Stellen einvernehmlich geregelt.

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— Gesetz über die Umwandlung der Schulfarm Insel Scharfenberg in eine durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung zentral verwaltete Schule Vom 23. Juni 2005 *
Amtliche Fassung: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulFIScharfUmwGBErahmen
Quelle: gesetze.berlin.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
