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title: "SchRegBEStVtrG BE — Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters Vom 5. Juli 2021"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/be/schregbestvtrgbe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Berlin"
language: "de"
source: "https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchRegBEStVtrGBErahmen"
updated: "2026-07-01T11:53:30+00:00"
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# SchRegBEStVtrG BE — Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters Vom 5. Juli 2021

**Landesrecht Berlin**
*Ausfertigung:* 05.07.2021
*Fundstelle:* GVBl. 2021, 834


### Eingangsformel SchRegBEStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1 — Zustimmung zum Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag(1) Dem am 9. und 26. März 2021 von dem Land Berlin und der Freien und Hansestadt Hamburg unterzeichneten Staatsvertrag über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

### § 2 — Inkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

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— Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters Vom 5. Juli 2021
Amtliche Fassung: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchRegBEStVtrGBErahmen
Quelle: gesetze.berlin.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
