Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Festsetzung der Benutzungsgebühren für die Schleuse Neukölln Vom 29. Oktober 2002
- Ausfertigungsdatum:
- 29.10.2002
- Fundstelle:
- GVBl. 2002, 324
Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516), zuletzt geändert durch Artikel II § 6 Abs. 1 des Gesetzes vom 15. April 1996 (GVBl. S. 126), wird verordnet:
§ 1(1) Die Verordnung zur Festsetzung der Benutzungsgebühren für die Schleuse Neukölln vom 22. November 1996 (GVBl. S. 509), geändert durch Verordnung vom 23. April 1999 (GVBl. S. 156), wird aufgehoben.(2) Der in dem § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Festsetzung der Benutzungsgebühren für die Schleuse Neukölln vom 22. November 1996 geregelte Ausschluss der Anwendung der in dieser Vorschrift aufgeführten Tarife bleibt unberührt.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.