Berlin

Gesetz zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes Vom 4. Januar 1935 in der Fassung vom 1. Januar 1975 (GVBl. Sb III 235-3-a)

Fundstelle:
GVBl. Sb III, 310
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 8

§ 8*Die … Gebühren- … und Steuerfreiheit nach § 29 des Reichssiedlungsgesetzes gilt auch für die Fälle, in denen ein Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung für Siedlungszwecke erworben wird.

§§

§§ 1 bis 7*

§ 9

§ 9*

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.