Gesetz zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes Vom 4. Januar 1935 in der Fassung vom 1. Januar 1975 (GVBl. Sb III 235-3-a)
- Fundstelle:
- GVBl. Sb III, 310
§ 8*Die … Gebühren- … und Steuerfreiheit nach § 29 des Reichssiedlungsgesetzes gilt auch für die Fälle, in denen ein Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung für Siedlungszwecke erworben wird.
§§ 1 bis 7*
§ 9*
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.