Achtes Gesetz zur Änderung des Berliner Richtergesetzes Vom 25. März 2004
- Ausfertigungsdatum:
- 25.03.2004
- Fundstelle:
- GVBl. 2004, 136
Artikel II Übergangs- und Schlussbestimmungen(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt Artikel II des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Berliner Richtergesetzes vom 26. Mai 1999 (GVBl. S. 187) außer Kraft.(2) (aufgehoben)(3) Die Mitglieder der Präsidialräte, deren Amtszeit vor dem nach diesem Gesetz vorgesehenen Wahltermin endet, bleiben bis zu den Neuwahlen im Amt.
Artikel I(Änderungsanweisungen)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.