Berlin

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Sechsten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien Vom 2. Oktober 2019

Ausfertigungsdatum:
02.10.2019
Fundstelle:
GVBl. 2019, 714
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RdFBBZStVtrÄStVtr6Bek

Gemäß § 3 Absatz 2 des Gesetzes zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien vom 22. August 2019 (GVBl. S. 536) wird bekannt gegeben, dass der seitens Berlin am 4. April 2019 unterzeichnete Staatsvertrag nach dessen Artikel 2 Absatz 1 am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten ist.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.