Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Dritten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des RundfunksVom 27. April 2007
Nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks vom 29. März 2007 (GVBl. S. 131) wird bekannt gegeben, dass der von Berlin am 4. Dezember 2006 unterzeichnete Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 1 am 1. Mai 2007 in Kraft getreten ist.
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Quelle: gesetze.berlin.de.
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