Gesetz zum Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb-Staatsvertrag) Vom 20. Dezember 2023
- Ausfertigungsdatum:
- 20.12.2023
- Fundstelle:
- GVBl. 2023, 422
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Zustimmung zu dem Staatsvertrag
§ 1 Zustimmung zu dem StaatsvertragDem von dem Regierenden Bürgermeister von Berlin am 17. November 2023 und von dem Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg am 3. November 2023 unterzeichneten Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Bekanntmachungserlaubnis
§ 2 BekanntmachungserlaubnisDer Regierende Bürgermeister von Berlin wird ermächtigt, den Wortlaut des rbb-Staatsvertrages in der vom Inkrafttreten an geltenden Fassung bekannt zu machen.
Inkrafttreten
§ 3 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz-und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 53 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.*
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.