Berlin

Verordnung über den Radverkehrsplan des Landes Berlin Vom 16. November 2021

Ausfertigungsdatum:
16.11.2021
Fundstelle:
GVBl. 2021, 1284
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RadverkehrPlV

Auf Grund des § 40 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Berliner Mobilitätsgesetzes vom 5. Juli 2018 (GVBI. S. 464), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBI. S. 1117) geändert worden ist, wird verordnet:

§ 1

Radverkehrsplan des Landes Berlin

§ 1 Radverkehrsplan des Landes BerlinMit dieser Verordnung wird der in der Anlage zu dieser Verordnung beigefügte Radverkehrsplan des Landes Berlins (Radverkehrsplan Berlin - RVP) erlassen. Der Radverkehrsplan Berlin ist als Anlage Bestandteil dieser Verordnung. Er ist zur kostenfreien Ansicht beim Landesarchiv Berlin niedergelegt.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.Berlin, den 16. November 2021Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz R. GüntherHinweis:Der Radverkehrsplan Berlin kann unter dem Link https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrspolitik/radverkehrsplan/ eingesehen werden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.