Verordnung über den Radverkehrsplan des Landes Berlin Vom 16. November 2021
- Ausfertigungsdatum:
- 16.11.2021
- Fundstelle:
- GVBl. 2021, 1284
Auf Grund des § 40 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Berliner Mobilitätsgesetzes vom 5. Juli 2018 (GVBI. S. 464), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBI. S. 1117) geändert worden ist, wird verordnet:
Radverkehrsplan des Landes Berlin
§ 1 Radverkehrsplan des Landes BerlinMit dieser Verordnung wird der in der Anlage zu dieser Verordnung beigefügte Radverkehrsplan des Landes Berlins (Radverkehrsplan Berlin - RVP) erlassen. Der Radverkehrsplan Berlin ist als Anlage Bestandteil dieser Verordnung. Er ist zur kostenfreien Ansicht beim Landesarchiv Berlin niedergelegt.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.Berlin, den 16. November 2021Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz R. GüntherHinweis:Der Radverkehrsplan Berlin kann unter dem Link https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrspolitik/radverkehrsplan/ eingesehen werden.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.